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   BVerwG, 17.04.1990 - 7 B 111.89   

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https://dejure.org/1990,2874
BVerwG, 17.04.1990 - 7 B 111.89 (https://dejure.org/1990,2874)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1990 - 7 B 111.89 (https://dejure.org/1990,2874)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1990 - 7 B 111.89 (https://dejure.org/1990,2874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Atomrechtliche Genehmigung - Nachtragsgenehmigung - Gesamtrechtsnachfolge - Genehmigungsbedürftige Anlage - Zuverlässigkeit des Betreibers - Störfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 858
  • VBlBW 1991, 54
  • DVBl 1990, 1167
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1990 - 7 B 111.89
    In der Tat spricht vieles dafür, mit den subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen der Zuverlässigkeit, Sachkunde und Betriebskenntnis in § 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AtG bezwecke das Gesetz auch den Schutz Dritter vor den Gefahren der Kernenergie; denn der sichere Betrieb von Kernbrennstoff-Anlagen im Sinne des § 7 Abs. 1 AtG ist nicht allein durch bauliche und technische, sondern auch durch organisatorische Maßnahmen der Vorsorge gegen Schäden zu gewährleisten (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185, 187).
  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1990 - 7 B 111.89
    f) Die in der Beschwerdeschrift (S. 11) als grundsätzlich bezeichnete Frage, ob "eine den Betrieb einer Atomanlage abschließend gestattende Genehmigung erteilt werden (darf), bevor wesentliche Sicherheitsfragen geklärt sind", ist, ohne daß es dazu eines Revisionsverfahrens bedürfte, zu verneinen (vgl. zuletzt BVerwGE 80, 207, 212, Mülheim-Kärlich).
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1990 - 7 B 111.89
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 565 a ZPO insofern ab (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - BVerwGE 80, 229, 230 ff.).
  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1990 - 7 B 111.89
    Er geht von keinem anderen Anlagenbegriff aus, als der beschließende Senat ihn im Urteil vom 4. Juli 1989 - BVerwG 7 C 88.87 - (BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) definiert hat.
  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Eine solche Nachbesserung kann von Drittbetroffenen allerdings nicht schon dann eingefodert werden, wenn in der wissenschaftlichen Diskussion vereinzelt der Standpunkt vertreten wird, die Dosisgrenzwerte seien zu hoch festgesetzt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. April 1990 - BVerwG 7 B 111.89 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 33 zu § 28 Abs. 3 StrSchV).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ;

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. April 1990 - 7 B 111.89 -, NVwZ 1990, 858, 859 zu § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AtG.
  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 4.92

    Atomgesetz - Teilgenehmigung - Positives Gesamturteil - Verfestigung

    Das ist, wie der erkennende Senat im Beschluß vom 17. April 1990 - BVerwG 7 B 111.89 - (Buchholz 451.171 AtG Nr. 33, S. 104 f.) im einzelnen dargelegt hat, erst dann der Fall, wenn sie grundlegende Mängel oder Schwächen bei den verantwortlichen Personen oder in der Organisation des Betriebs oder in der Aus- und Fortbildung des Betriebspersonals erkennen lassen, die ein erhöhtes Risiko bedeuten.
  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 8 ZB 15.2664

    Nachweis der Bergbauberechtigung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

    Soweit die Klägerin sich darauf beruft, die zum Drittschutz der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen in § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AtomG ergangene Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 17.4.1990 - 7 B 111.89 - DVBl 1990, 1167) ließe sich auf § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBergG übertragen, ist ihr Vortrag ebenfalls nicht hinreichend substanziiert.
  • VGH Bayern, 23.02.2007 - 22 A 01.40089

    Planfeststellung für den viergleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn der in der Verordnung angelegte Maßstab gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet (BVerfGE 79, 174, 202; vom 28.2.2002 1 BvR 1676/01 st. Rspr., BVerwG vom 17.4.1990, DVBl 1990, 1167; vom 21.8.1996 DVBl 1997, 52, 56; OVG-Koblenz vom 12.11.1997 Az. 8 C 11.986//93 S. 36 UA, BayVGH vom 21.4.1998 NVwZ 1998, 737, 741, vom 15.1.2001 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 15.01.2001 - 20 A 99.40024
    Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn der in der Verordnung festgelegte Maßstab gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet (BVerwG vom 17.4.1990, DVBl 1990, 1167; vom 21.8.1996, DVBl 1997, 52, 56; OVG Koblenz vom 12.11.1997 Az. 8 C 11.986/93, S. 36 UA, BayVGH vom 21.4.1998, NVwZ 1998, 737, 741).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2022 - 2 L 16/20

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven

    Zur Versagung einer Genehmigung wegen Bedenken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit des Antragstellers und der leitenden Personen sowie im Hinblick auf den erforderlichen Kenntnisstand des Betriebspersonals muss es etwa führen, wenn wegen konkreter, die genannten Personen betreffender Umstände ein - erhöhtes - Risiko von Störfällen aufgrund menschlichen Versagens nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 17. April 1990 - 7 B 111.89 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1992 - 10 S 1350/92

    Zum Anwendungsbereich der StrlSchV § 45; Drittschützende Wirkung der Vorschriften

    Soweit die Antragsteller die personenbezogenen Genehmigungsvoraussetzungen in Frage stellen, weil sie Zweifel haben, ob die Beigeladene und die von dieser beauftragten Fremdfirmen genügend fachkundig und zuverlässig sind, kommt den diese Voraussetzungen regelnden Vorschriften, nämlich § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AtomG (hier in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2) kein Drittschutz zu (Urt. des beschließenden Senats vom 21.4.1989, VBlBW 1989, S.453 m.w.N.; vgl. dazu BVerwG, Beschl.v.17.4.1990, DVBl. 1990, S. 1167).
  • VG Regensburg, 15.01.1996 - RO 5 K 93.1448
    Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn der in der Verordnung festgelegte Maßstab gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet (BVerwG vom 17.4.1990, DVBl 1990, 1167; vom 21.8.1996, DVBl 1997, 52, 56; OVG Koblenz vom 12.11.1997 Az. 8 C 11.986/93, S. 36 UA, BayVGH vom 21.4.1998, NVwZ 1998, 737, 741).
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